Der „Verschönerungsverein zu Jena “


Am 07. Oktober 1858 fand im Anschluss an die Einweihung des Knebel-Denkmals unterhalb des Fuchsturms die Gründung des „Verschönerungsvereins zu Jena“ statt. Nach dem Festakte in der Waldeinsamkeit stellten sich die Teilnehmer bei Johann Friedrich Wittig in Ziegenhain zu fröhlicher Tafelrunde ein, und hier faßte man einmütig den Entschluß, einen Verschönerungsverein zu gründen. Die technische Leitung übernahm Bauinspektor Botz. In wenigen Tagen waren 70 Mitglieder mit einem Jahresbeitrag von 1 Taler gewonnen. Zu den ersten und sicher bedeutendsten Leistungen des Vereins gehört die Erbauung der Kernberg-Horizontale von Ziegenhain bis zur Diebeskrippe im Mai 1859, der noch in demselben Jahre die Anlegung eines Verbindungsweges vom Aussichtspunkt Sophienhöhe mit dem Kernbergfuße folgte, ferner ein Promenadenweg von den "Ratskiefern" in der Richtung nach Lichtenhain und ein Weg zu den "Sieben Buchen", auch der die Schweizerhöhe mit dem Forsthaus verbindende Weg, ein Zickzackweg an der vorderen Tatzend-Seite hinauf zur Hochfläche."   An diesem Pfade enthüllte man am 2. Oktober 1864 eine eherne Gedenktafel an der Felsenwand mit der Inschrift "Dem Bauinspector C. Botz  /  Jenas Verschönerungs-Verein 1864". Der Baurat Carl Friedrich Christian Heinrich Botz, am 18. August 1804 in Weimar geboren und im hohen Alter von 86 Jahren am 6. September 1890 in Jena gestorben, "übte den größten und wichtigsten Teil seiner segensreichen Tätigkeit als erster und in seinem technischen Geschick für Anlegung von Bergwegen unübertroffener Leiter des Verschönerungsvereins aus."   Er hatte ein hervorragendes Talent, Anlagen zu schaffen und Wege anzulegen und sorgsam zu pflegen, was ihm in der Entwicklungsgeschichte von Jena und Umgebung ein bleibendes Andenken gesichert hat. Besonders um die Anlegung schöner Promenadenwege in Jenas Umgebung machte er sich hochverdient; die Stadtgemeinde Jena ernannte ihn deshalb am 1. Juni 1875 bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums zum Ehrenbürger.

Im Nachlass von Botz wurde ein vom Rechnungsamtmann Lange geführtes "Diarium und Einnahme- und Ausgabe-Geld bei dem Verschönerungsverein zu Jena" gefunden, in dem neben Ausgaben für Arbeitslöhne und Materiallieferungen an den Maurermeister und Architekten Timler zu einem neuen Weg nach dem Landgrafen auch Ausgaben für den Satz und Druck der Vereins-Statuten laut Rechnung vom 19. Februar 1866 an den Buchhändler Frommann vorkommen.

 

Auf Einladung durch einen Umlauf des Jenaer Verschönerungsvereins und einen Aufruf in der Jenaischen Zeitung fand unter Vorsitz des Geheimen Justizrats Jungherr am 15. Februar 1886 eine umgestaltende Generalversammlung statt, in der "nach allseitiger lebhafter Zustimmung zur Fortsetzung des Verschönerungsunternehmens von 23 Anwesenden der von Jungherr vorgelegte Statutenentwurf mit nur wenigen Abänderungen und Zusätzen genehmigt wurde". Diese Satzungen wurden später "in der Generalversammlung vom 28. Januar 1892 behufs Erwirkung der juristischen Persönlichkeit für den Verein und Erwerbes von Grundeigentum etwas erweitert" und sind im Anhang eines umfassenden Rechenschaftsberichtes des Vorsitzenden Horst Lommer über 10 Jahre Tätigkeit des Verschönerungsvereins anlässlich einer erneuten Generalversammlung am 15. Februar 1896 abgedruckt. Zum Zeitpunkt dieser Generalversammlung umfasste der Verschönerungsverein 436 Mitglieder, von denen neben fünf Vorstandsmitgliedern nur neun weitere Mitglieder erschienen waren!

In der Generalversammlung am 15. Februar 1886 wurden sieben Vorstandsmitglieder gewählt: Oberappellationsgerichtsrat a.D. Oberstaatsanwalt Horst Lommer (Vorsitzender), Rechtsanwalt Dr. Hermann Zeiß (Stellvertreter des Vorsitzenden, zugleich Präsident zahlreicher anderer löblicher Vereine), Bankier Rudolf Moritz (Kassierer), Maurermeister, Bauunternehmer und Ziegelfabrikbesitzer Hermann Weber, Universitätsprofessor Dr. Friedrich Klopfleisch (erster Konservator der Altertümer Thüringens), Garteninspektor H. Maurer (langjährig erfolgreicher Verwalter des botanischen Universitätsgartens), Gymnasialprofessor Dr. H. Ritter (später Oberdirektor des Sophienstiftes zu Weimar). Die ersten vier gehörten noch 1896 dem Vorstand an; die übrigen drei wurden abgelöst durch Buchhändler Anton Passarge bis 1889, dann Akademiebraumeister und Gemeinderatsvorsitzender Karl Köhler, ab 1892 Geheimer Justizrat Jungherr (seitdem Schriftführer) sowie Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Eduard Dornbluth.

 

Auf entsprechenden Antrag des Vereinsvorstands  wurden dem Verschönerungs-verein "zufolge Höchster Entschließung Seiner Kgl. Hoheit des gnädigst regierenden Großherzogs Karl Alexander von Sachsen-Weimar-Eisenach vom 16. März 1892 die Rechte einer juristischen Persönlichkeit erteilt".

 

Als neuer Vorsitzender des Verschönerungsvereins erwarb sich der Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Jena Horst Lommer (geboren am 20. August 1824 in Wichmar, gestorben am 15. August 1905 in Jena) unvergessliche Verdienste um Jenas Entwicklung. Er veranlasste insbesondere nach einer dem Tode des Bauinspektors Botz geschuldeten längeren Pause den Verschönerungsverein wieder zu regster Tätigkeit. Ihm verdanken wir den prächtigen, nach ihm benannten Lommerweg, die romantische Drachenschlucht bei der Papiermühle, die Schillerhöhe auf der Höhe des Landgrafen mit dem schönen achteckigen Pavillon (heute nicht mehr erhalten), das Landgrafenhaus, das man nach ihm unter Umdrehung seines Namens scherzhaft als "Lommerhorst" bezeichnete, und eine Vielzahl weiterer Wege, Anlagen und Anpflanzungen. Unweit des Landgrafenhauses bewahrte sein Gedächtnis das Lommer-Denkmal, das die Inschrift trug "Dem Andenken des verdienstvollen Vorsitzenden des Verschönerungs-Vereins H. Lommer". Die entsprechende Gedenktafel ist seit den 60-er Jahren verschollen, der Kalksteinsockel des Denkmals heute stark beschädigt. Die Stadt Jena ernannte Lommer wegen seiner Verdienste um die Verschönerung der Stadt bei Gelegenheit seines 50jährigen Dienstjubiläums am 17. Juli 1896 zum Ehrenbürger.

 

Der erwähnte Rechenschaftsbericht zur Generalversammlung des Verschönerungsvereins im Jahre 1896 umfasst neben einer kurzen Darstellung der Vereinsgeschichte auch ein Kapitel "Finanzielles", in dem die Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins in den 10 Jahren von 1886 bis 1895 dargelegt wird, und ein Kapitel "Ausgeführtes". Letzteres enthält eine ganz detaillierte Schilderung der neu angelegten Wege, der Unterhaltung und Besserung schon bestehender Wege, der Auswirkung von Wegen in benachbarten Gemeindebezirken, der Neuanlegung von Bank- bzw. Aussichtsplätzen mehrfach mit Umpflanzung von Bäumen oder Gesträuchen und weiter ausgebildeten Bankplätzen, der Anbringung von Wegweisern aus Holz und Stein, der Pflanzungen von Alleebäumen, Gesträuchen bzw. Pflanzen und der Auslegung von Kastanien, der Anlegung einer Saat- und Pflanzschule und schließlich der für uns besonders interessanten Gründung des Landgrafenhauses.

Schon länger bestand die Absicht, durch Errichtung eines einfachen, offenen, unbewohnten Schutzhauses auf dem Landgrafen den hinaufgestiegenen erhitzten Wanderer gegen den dort oft kräftig wehenden Zugwind zu schützen. Nach einem Ausflug am 12. Mai 1886 bestimmten deshalb einige Herren, unter ihnen auch Lommer, die damals ersparte Summe von 7 Mark und 72 Pfennigen zu einem "desfallsigen Gründerfonds" zu verwenden. Von nun an sammelte Lommer ganz privat und unabhängig vom Verein mit großer Geduld Geldspenden bei allen sich nur bietenden Gelegenheiten - von freudigen Familienereignissen über erfolgreich bestandene Abschlussprüfungen von Studenten, Meistern und Doktoren bis zu Versöhnungsbemühungen der Rechtsanwälte in Beleidigungshändeln, bei Antritt von Erbschaften usw. - , bis schließlich zum 25. Februar 1893 der Betrag von 2061 Mark und 78 Pfennigen beisammen war. Inzwischen war der Vorstand zu der Ansicht gekommen, dass ein unbewohntes und unbewachtes Schutzhaus schnell der Verunreinigung und Beschädigung ausgesetzt wäre und sich Besucher nach anstrengendem Aufstieg sicher über eine einfache Bewirtung freuen würden. Der Vorstand beschloss deshalb die Erweiterung des ursprünglichen Plans und nahm seine Ausführung in die Hand: "Infolgedessen erwarb er nach Beschluß des willfährigen Gemeinderates vom 19. Mai 1892 durch gerichtliche Urkunde vom 1. Dezember 1892 / 2. März 1893  43 a 56 qm öde Grundfläche, Lede, auf der Höhe des Landgrafenberges um den Preis von 100 Mark" und erbaute darauf mit Genehmigung der Generalversammlungen vom 28. Januar 1892 und vom 24. Januar 1893 durch den Architekten Hirsch und den Maurermeister Weber für insgesamt 8750 Mark das Landgrafenhaus nebst einer abseits gelegenen Bedürfnisanstalt. Die Eröffnung erfolgte in aller Stille bereits am Sonntag, den 18. Juni 1893.

Das Haus hatte zunächst nur ein Gastzimmer sowie Wohnstube mit Kammer und Küche, genügte aber sehr bald dem Besucherandrang nicht mehr und wurde deshalb auf Beschluss der Generalversammlung vom 23. Januar 1895 wiederum von Maurermeister Weber durch einen Hallenanbau erweitert, wozu noch die Herstellung eines Dienstmädchen-Schlafzimmers, eines besseren Kellers unter dem Anbau und die Zementierung des älteren Kellerraumes kamen. Die erforderlichen Finanzmittel wurden durch Spenden, aus Vereinsmitteln und durch Schuldenaufnahme zusammengetragen. Die Schuldlast betrug zur Generalversammlung am 15. Februar 1896 noch 3500 Mark; ihr gegenüber stand aber nach einer unentgeltlichen Taxe vom 21. November 1896 der Wert des Hauses mit 9800 Mark, zuzüglich ein Pachtgeld von jährlich 300 Mark (der erste Kastellan und Pächter des Landgrafenhauses war Weller), der Wert des Grund und Bodens, welcher durch Anpflanzungen immer mehr gewann, sowie das Inventar, welches mehrfach durch freiwillige Gaben verschiedenster Art bereits "angenehm" verstärkt worden war.

Stolz konnte deshalb der Vorsitzende des Verschönerungsvereins, Oberstaatsanwalt Lommer, in seinem Rechenschaftsbericht 1896 verkünden: "Hiernach ist wohl der Verein, ursprünglich ein armes, schwaches Kindlein, nunmehr wenigstens zu einem kräftigeren Knaben herangewachsen und hat eine Zahlungseinstellung oder einen Bankerott nicht zu befürchten. Es dürfte ihm gelingen, seine Schuld nach und nach abzutragen. Vielleicht wird er auch durch Vermächtnisse, welche ein dauerndes Andenken mehr sichern, als die schönsten Nachrufe an Gräbern und in öffentlichen Blättern, oder wenigstens durch billige Ankäufe in den Stand gesetzt, sein Grundvermögen zu mehren. Auf eignem Boden fortzuarbeiten, zu pflanzen und zu erziehen gewährt doch mehr Anreiz und Befriedigung!"

Wie positiv des Landgrafenhaus von allen Wanderern und Gästen aufgenommen wurde, schilderte Lommer mit blumigen Worten an zwei leuchtenden Beispielen: "Zahlreiche Besucher von hier und auswärts haben ihre volle Befriedigung über Gestalt und Einrichtung des Hauses, welches den auf unseren beiden Bahnen Ankommenden schon von Weitem her freundlich entgegenleuchtet, und ihre Überraschung, ja ihr Entzücken über die ungeahnt schöne Aussicht zu erkennen gegeben!  -  Hat doch selbst der hochgeschätzte Großherzogl. Bezirksdirektor des zweiten Verwaltungsbezirks Born zu Apolda nach einem Besuche des Landgrafen aus eigenster Bewegung das Bedürfnis empfunden, seine höchste Überraschung von dem Eindrucke, welchen er dort von der unstreitig schönsten Aussicht empfangen habe, sowie seine größte Freude über alle dort geschaffenen Anlagen und Anpflanzungen auszusprechen!  -  Ist doch sogar unser höchster Landesherr, Seine Kgl. Hoheit, der gnädigst regierende Großherzog, der würdige Nachkomme der altberühmten Landgrafen von Thüringen, am heißen Nachmittage Mittwoch den 17. Juli 1895 auf dem steilsten Pfade, dem Stufenwege, in wirklich wunderbarer Kraft und Raschheit zu dem Haus emporgestiegen und zu einer eingehenden Besichtigung und Prüfung aller Teile desselben geschritten, hat Sein Höchstes Wohlgefallen an allem gnädigst ausgesprochen und zum bleibenden, sichtbaren Zeichen solcher Gnade zur größten Freude zunächst aller zahlreich Anwesenden, namentlich der von Ihm durch huldvolle Ansprachen beehrten Bürger und Studenten, und dann der in kürzester Frist davon unterrichteten Vereinsmitglieder als Erster Sich Höchsteigenhändig in dem ´Album für Fürstliche Besuche´ eingetragen."

 

Neben allen positiven Erlebnissen und Erfolgen, die der Verschönerungsverein im Ergebnis seiner unermüdlichen Arbeit verzeichnen konnte, kam Lommer aber nicht umhin, in seinem Bericht auch negative Erscheinungen zu beklagen, die in unserer Zeit noch durchaus von gleicher Aktualität sind:

"Während wir so in dem Zeitraum von zehn Jahren vielfach Erfreuliches und Ermutigendes erlebt haben, sind uns aber auch herbe Erfahrungen nicht erspart geblieben.

Dahin gehören, außer dem schon oben beiläufig Mitgeteilten und dem öfteren Stehlen von Pfählen (z.B. bei dem Wärterhaus am neuen Forstweg dreimal hintereinander) und wertvollen Pflanzen, Beschädigungen von Brücken und besonders Bänkeanlagen (durch An- und Einschneiden, Zerschlagung, Herauswürgen mit großer Kraft und sogar Werkzeug-Anwendung, selbst Werfen in den Saalestrom etc.) und pöbelhafte Verunreinigungen, so daß es auch nicht Wunder nehmen kann, wenn Baurat Botz seiner Zeit für Holzbänke keine Neigung empfand und dies in seiner sarkastischen Weise unverhohlen zum Ausdruck brachte.

Aber das Empfindlichste und Aergerlichste, namentlich für denjenigen, welcher aus eigner Arbeit und Erfahrung weiß, wie mühsam und schwer es ist, Pflanzungen, zumal auf unserem, dazu meist sehr ungeeignetem Boden auf- und fortzubringen, ist die so häufige Beschädigung von Bäumen und Pflanzen gewesen. Gerade am Lommerweg, dem besuchtesten und beliebtesten in der Nähe der Stadt, hat man oft jedes dritte Eschenstämmchen oben ab- oder eingeknickt oder der Seitenäste und Zweige beraubt, dadurch aber in der Entwickelung gestört gesehen, so daß man die noch verstümmelten Teile immer wieder glatt schneiden mußte, um wenigstens etwas zu bessern. Häufige, öfters öffentliche, Bitten und Abmahnungen, dankenswerte häufige Ermahnungen der Lehrer und die Aufmerksamkeit der städtischen Forst- und Flurbeamten Söllner und Seiler haben dem Unwesen nicht gesteuert.

Eine Aenderung ist wohl nur dadurch zu erwarten, - wenigstens dürfte dies zu versuchen sein, - daß Einer der städtischen Schutzleute, wenn nicht ausschließlich, etwa zunächst für eine gewisse Zeit, besonders des Frühjahrs, doch vorzugsweise mit der Ueberwachung vor allen der nächsten Promenadenwege der Stadt, betraut und etwa noch durch Verheißung besonderer Belohnungen angespornt wird. Dieser müßte in gesteigertem Maße vor allem an solchen Tagen ausharrend aufpassen und die Frevler überfallen, wo die Wege gewöhnlich am meisten benutzt werden und die Eltern nicht selten mit größter Gleichgültigkeit dem schädlichen Treiben ihrer Kinder zuschauen: an Sonn- und Festtagen, in den Ferien, besonders aber an den frühen Morgengängen Verliebter in den sogenannten "Maitau", aus welchem sie, keineswegs erfrischt und gestärkt, wie man sich einredet, sondern meist übernächtig-bleichen Antlitzes mit mächtigen Bündeln von schmählich abgeschlitzten buntblättrigen oder blühenden Zweigen, und sogar Aesten heimzukehren pflegen, öfters sogar, ohne jene wirklich mit nach Haus zu bringen, indem sie dieselben schon vorher über anderen angenehmeren Gedanken und Worten verlieren, namentlich bei Ruheplätzen vergessen oder gar, weil ihren anderen Bewegungen hinderlich, wieder fortwerfen, so daß die frischen Kinder des Frühlings, an welchen sich noch Mancher erfreut haben würde, wenn sie am früheren Baum und Strauch belassen worden wären, bald als Leichenteile jammervoll von den Füßen der Menschen und Hunde zertreten werden!

Würde jeder gleich auf frischer That betroffene Frevler ohne Schonung alsbald der Behörde bezüglich dem Lehrer vorgeführt und angezeigt und von diesen rasch und energisch vorgegangen, so dürfte die Kunde davon bald sich geeignet erweisen, Andere abzuschrecken. Es wird dann auch nicht erst des Durch- und Ausprügelns bedürfen, das heutigen Tages von Vielen, aber wohl nur von solchen als das einzige Heil- und Rettungsmittel gewünscht und empfohlen wird, die eine solche, höchst widerwärtige, Behandlung einer erwachsenen Person niemals selbst mit angesehen haben."

 

Und noch eine weitere zitierenswerte Empfehlung gab Lommer in seinem Bericht 1896, als er seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, nach Ablauf der Wahlzeit die Vereinsarbeit in jüngere und kräftigere Hände legen zu können und dabei dennoch auf die weitere tatkräftige Unterstützung vieler in früheren Jahren aktiverer Einzelpersonen und Gesellschaften rechnen zu dürfen:

"Übrigens könnte sich auch mancher Rentner, welcher bei seiner Wohlhäbigkeit und Unthätigkeit schädlichem Ansatz von Fett an Herz, Leber und Leib verfällt oder an Rheumatismus und anderen Gebresten leidet, sowie mancher Beamte und Geschäftsmann, dessen Beruf ihn vorzugsweise an das Zimmer fesselt, dem Verein nützlich erweisen, wenn er sich, ohne Scheu vor geringschätzenden Urteilen vornehm Vorübergehender, zur Arbeit mit Hacke, Schaufel, Rechen, Besen, Gießkanne u.s.w. heranwagen würde. Ein solches Arbeiten schändet keinen verständigen Menschen und würde bald empfinden lassen, wie viel günstiger es, besonders wenn es in stärkender Morgenluft bis zu tüchtigem Schweißerguß fortgesetzt wird, auf die Gesundheit wirkt, als langer Morgenschlaf und bequemes Einherwandeln, und wie dann die, schon an sich unnötig beängstigende, Ziehen´sche Abschreckungstheorie noch weniger von dem gewohnten mäßigen Trunk der älteren Jenenser abzuhalten braucht!

Auch die Gattinnen und Töchter solcher äußerlich Wohlgestellten würden weniger Klagvorträge über "Nervosität", "Neuralgie", "Migräne", hysterische Anwandlungen, seelische Verstimmungen u.s.w. halten, unter welchen zunächst ihre armen Männer bezüglich Väter zu leiden haben, wenn sie nicht zu stolz wären, bezüglich durch unsinnige Kleidung behindert würden, zuweilen eine Thätigkeit in freier Luft zu unternehmen, welche ihre mehr und mehr erschlaffenden Muskeln etwas energischer in Bewegung brächte."

 

In dem geschilderten Sinne wirkte der Verschönerungsverein noch bis in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Um eine Übersicht über wesentliche Arbeiten während der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts zu bekommen, wären noch umfangreiche Recherchen erforderlich, die einstweilen der Zukunft vorbehalten bleiben müssen.

 

Im östlichen Teil Deutschlands begann nach dem Krieg der Aufbau eines "sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaates", in dem bürgerliche Vereine wie der Verschönerungsverein und auch die anderen Jenaer Berggesellschaften unerwünscht waren und auf Dauer keinen Platz mehr haben sollten. Deshalb wurde dem Verein am 31. Januar 1952 von den staatlichen Behörden ohne Alternative die Auflösung und Liquidation aufgegeben. Unter dem Druck dieser politischen Verhältnisse und angesichts der auf wenige ältere Bürger geschrumpften Mitgliederzahl fasste die Jahresversammlung am 29. Februar 1952 den Beschluss zur Auflösung des Vereins; am 19. April 1952 wurde die Auflösung des Verschönerungsvereins bekannt gemacht. Durch einen Liquidator wurde das Vermögen des Vereins - im wesentlichen die Grundstücke auf dem Landgrafen und einige wenige in anderen Jenaer Stadtbereichen - den Vorschriften entsprechend auf ein Jahr für etwaige Gläubiger ausgeschrieben und danach gemäß § 5 der Vereinsstatuten im Frühsommer 1953 der Stadt Jena übereignet: "Im Falle der Auflösung des Vereins soll das gesamte Vermögen desselben mit allen Rechten des Vereins der Stadtgemeinde Jena zufallen, bezw. derselben übertragen werden, mit der Bestimmung, dieses Vermögen zu den gleichen oder ähnlichen Zwecken zu verwenden, welche sich der Verschönerungsverein zur Zeit seines Bestehens zur Aufgabe gemacht hatte."

 

Mit Rechtsträgernachweis vom 17. Juli 1953 ersuchte der Rat der Stadt Jena, Abteilung Staatliches Eigentum, um Umschreibung der auf Band 2, Blatt 28 eingetragenen Grundstücke in Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat der Stadt Jena - Bezirk Gera. Als Grund der Umschreibung war "Liquidation des Verschönerungsvereins - Pächterin fällt unter § 1 der Verordnung vom 17.07.1952" angegeben. Die entsprechende Grundbuchänderung datiert vom 22.07.1953. Am 26. April 1955 erklärte der Rat der Stadt Jena, Abteilung Staatliches Eigentum, den vorgenannten Rechtsträgernachweis für ungültig und ersuchte nunmehr um Umschreibung der vorgenannten Grundstücke in Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat der Stadt Jena - Bezirk Gera, auf Grund der "Liquidation des Verschönerungsvereins gemäß Proklamation 2 des Alliierten Kontrollrates". Die entsprechende Grundbuchberichtigung erfolgte am 04.05.19955. Das war ganz offensichtlich eine nachträgliche Fälschung der Tatsachen, wie man leicht anhand der im Stadtarchiv vorhandenen Akte "Auflösung des Verschönerungsvereins 1952-53" nachvollziehen kann. Man wollte offenbar die Vermögensübernahme unanfechtbar endgültig und unumkehrbar machen, was nach der Wende zu dem Ergebnis geführt hat, dass nicht die Stadt das ehemalige Vereinseigentum auftragsgemäß treuhänderisch verwaltete und zu gemeinnützigen Zwecken verwendete, sondern das Bundesvermö-gensamt Eigentümer wurde. Von 1990 bis 2003 bemühte sich die  „Berggemeinschaft Landgrafen“ e.V. Jena, über einen Antrag auf Rechtsnachfolge nach dem Verschönerungsverein auch die Rückübertragung dessen Grundvermögens, insbesondere des Landgrafenhauses, zu erreichen, um mit diesem Vermögen ebenso wie seinerzeit der Verschönerungsverein eine gesicherte materielle Grundlage für seine Existenz und seine gemeinnützige Arbeit zu haben. Leider war der Gang durch alle zuständigen Instanzen vergeblich.

 

 

 

Die Informationen und Zitate über die Geschichte und Tätigkeit des Verschönerungsvereins zu Jena stammen aus:

 

(Horst Lommer):

Rückblick auf die zehn Jahre des Verschönerungs-Vereins zu Jena vom 15. Februar 1886 bis 15. Februar 1896 in einer kleinen Denkschrift für die treuen Mitglieder und edlen Wohlthäter desselben.

Jena, Frommannsche Hof-Buchdruckerei (Hermann Pohle) 1896.

 

Friedrich Thieme:

Gedenkstätten um Jena. Ein Führer durch die Gedenkstätten und Erinnerungszeichen des Schlachtfeldes und der Umgebung von Jena. Mit Ansichten aus dem alten Jena.

Jena, Verlag von Bernhard Vopelius 1936.